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    Finanzierung

    Bei der Finanzierung der Heimkosten gibt es Regelungen, wie viel Ihrer Eigenmittel und Sonderzahlungen einfließen müssen.
    Alle Informationen zu Kostenzuschüssen und deren Höhe finden Sie im Anschluss.

    Inhaltsübersicht

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    Hauptinformationen

    In der Steiermark sind die Tarife für den Aufenthalt in einem Seniorenwohnhaus in Form von Tagsätzen lt. Leistungs- und Entgeltverordnung vom 01.01.2024 durch das Land Steiermark festgelegt. Diese richten sich nach der jeweiligen Pflegestufe und werden folgendermaßen gegliedert:

    Pflegestufe
    Pflegezuschlag pro Tag
    Tagespreis
    Stufe 1
      23.08.- Euro
      106,21.- Euro
    Stufe 2
      36,78.- Euro
      119,91.- Euro
    Stufe 3
      59,03.- Euro
      142,16.- Euro
    Stufe 4
      90,18.- Euro
      173,31.- Euro
    Stufe 5
     110,96.- Euro
      194,09.- Euro
    Stufe 6
     129,29.- Euro
      212,42.- Euro
    Stufe 7
     136,92.- Euro
      220,05.- Euro
    Grundleistung pro Tag, bereits beim Tagespreis mit berechnet
                                   83,13.-   Euro
    Einbettzimmerzuschlag pro Tag
                                   08,80.- Euro
    Preisliste ab 01.01.2024. Preise sind gültig bis auf Widerruf.
    Leistungspreis für die Seniorenresidenz Steinkellner unter Anwendung des Kollektivvertrages der Sozialwirtschaft Österreich pro Tag inkl. 10% MwSt.
    Diese Kosten sind von Ihnen grundsätzlich aus der eigenen Pension und dem jeweiligen Pflegegeld zu tragen. Reichen die Eigenmittel jedoch nicht aus, so unterstützen wir Sie gerne in der Einreichung eines Antrages auf Kosten- bzw. Restkostenübernahme beim zuständigen Sozialamt.

    In diesem Fall werden zumeist 80 Prozent Ihrer Pension und der Großteil Ihres Pflegegeldes für die Abdeckung der Kosten herangezogen. Der restliche Betrag wird aus den Mitteln der Sozialhilfe beglichen. Ihnen bleiben somit 
    20 Prozent Ihrer Pension und die Sonderzahlungen (13. + 14. Pensionsgehalt).

    Pflegegeld & Kosten

    Das Pflegegeld versteht sich als pauschaler Beitrag zu den entstehenden finanziellen Belastungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Die Höhe richtet sich nach der Einstufung in eine der sieben Pflegegeldstufen – ausgezahlt wird zwölf Mal jährlich.
    Als Voraussetzungen für die Zuerkennung von Pflegegeld gelten folgende Richtlinien:

    • ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bzw. Sinnesbehinderung mit voraussichtlicher Dauer von sechs Monaten
    • Antragstellung (wird von uns erledigt – ebenso wie einen Erhöhungsantrag bei Bedarf)
    • Absolvierung einer Begutachtung im Zuge des Pflegegeld-Einstufungsverfahrens
    • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich – mit Ausnahmen bei einem EWR-Staat

    Mit Stand Jänner 2024 gelten beim Pflegegeld in Österreich derzeit folgende Richtwerte:
    Pflegestufe
    Stunden pro Monat
    Pflegegeld pro Monat
    Stufe 1
    mehr als 65 Stunden pro Monat
       192.00 Euro
    Stufe 2
    mehr als 95 Stunden pro Monat
       354,00 Euro
    Stufe 3
    mehr als 120 Stunden pro Monat
       551,60 Euro
    Stufe 4
    mehr als 160 Stunden pro Monat
       827,10 Euro
    Stufe 5
    mehr als 180 Stunden pro Monat
      1123,50Euro
    Stufe 6
    mehr als 180 Stunden pro Monat – bei Tag und Nacht ist eine dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson nötig oder es besteht eine vermutete Eigen- oder Fremdgefährdung
      1568,90Euro
    Stufe 7
    mehr als 180 Stunden pro Monat – keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funkt. Unterstützung möglich oder es liegt ein gleichzuachtender Zustand vor.
      2061,80Euro
    Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema und bei der Antragstellung weiter!

    Formulare & Anträge

    In diesem Bereich haben wir wichtige Formulare zum Download für Sie bereitgestellt.

    Meldezettel

    (PDF- Dokument)

    Pensionsversicherungsanstalten

    SVA der gewerblichen Wirtschaft (SVA)

    Informationen zu Pflegegeld und Formulare

    Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)

    Informationen zu Pflegegeld und Formulare

    Behörden

    Österreich

    Sozialministeriumservice

    Pflegegeld, Pflegende Angehörige, 24-Stunden-Pflege

    Steiermark

    Magistrat Graz

    Referat für Heimkostenzuzahlung

    BH Deutschlandsberg

    Sozialreferat

    BH Graz- Umgebung

    Sozialreferat

    BH Leibnitz

    Referat Sozialwesen

    BH Leoben

    Sozialreferat

    BH Liezen

    Sozialreferat

    BH Murtal

    Sozialreferat

    BH Voitsberg

    Sozialreferat

    BH Weiz

    Sozialreferat

    Wien

    Fonds Soziales Wien

    Pflege Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime

    Burgenland

    BH Jennersdorf

    Referat Bürgerservice, Gemeindewesen, Jugendwohlfahrt und Soziales

    BH Güssing

    Referat Sicherheits-, Straf- und Sozialwesen

    Diverses

    Diverse Online- Formulare

    Formulare für Pflegegeld help.gv.at
    hospizguetesiegel-web.png
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