Bei der Finanzierung der Heimkosten gibt es Regelungen, wie viel Ihrer Eigenmittel und Sonderzahlungen einfließen müssen.
Alle Informationen zu Kostenzuschüssen und deren Höhe finden Sie im Anschluss.
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Inhaltsübersicht
Hauptinformationen
In der Steiermark sind die Tarife für den Aufenthalt in einem Seniorenwohnhaus in Form von Tagsätzen lt. Leistungs- und Entgeltverordnung vom 01.01.2024 durch das Land Steiermark festgelegt. Diese richten sich nach der jeweiligen Pflegestufe und werden folgendermaßen gegliedert:
Pflegestufe
Pflegezuschlag pro Tag
Tagespreis
Stufe 1
23.08.- Euro
106,21.- Euro
Stufe 2
36,78.- Euro
119,91.- Euro
Stufe 3
59,03.- Euro
142,16.- Euro
Stufe 4
90,18.- Euro
173,31.- Euro
Stufe 5
110,96.- Euro
194,09.- Euro
Stufe 6
129,29.- Euro
212,42.- Euro
Stufe 7
136,92.- Euro
220,05.- Euro
Grundleistung pro Tag, bereits beim Tagespreis mit berechnet
83,13.- Euro
Einbettzimmerzuschlag pro Tag
08,80.- Euro
Preisliste ab 01.01.2024. Preise sind gültig bis auf Widerruf.
Leistungspreis für die Seniorenresidenz Steinkellner unter Anwendung des Kollektivvertrages der Sozialwirtschaft Österreich pro Tag inkl. 10% MwSt.
Leistungspreis für die Seniorenresidenz Steinkellner unter Anwendung des Kollektivvertrages der Sozialwirtschaft Österreich pro Tag inkl. 10% MwSt.
In diesem Fall werden zumeist 80 Prozent Ihrer Pension und der Großteil Ihres Pflegegeldes für die Abdeckung der Kosten herangezogen. Der restliche Betrag wird aus den Mitteln der Sozialhilfe beglichen. Ihnen bleiben somit 20 Prozent Ihrer Pension und die Sonderzahlungen (13. + 14. Pensionsgehalt).
Pflegegeld & Kosten
Das Pflegegeld versteht sich als pauschaler Beitrag zu den entstehenden finanziellen Belastungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Die Höhe richtet sich nach der Einstufung in eine der sieben Pflegegeldstufen – ausgezahlt wird zwölf Mal jährlich.
Als Voraussetzungen für die Zuerkennung von Pflegegeld gelten folgende Richtlinien:
Mit Stand Jänner 2024 gelten beim Pflegegeld in Österreich derzeit folgende Richtwerte:
Als Voraussetzungen für die Zuerkennung von Pflegegeld gelten folgende Richtlinien:
- ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bzw. Sinnesbehinderung mit voraussichtlicher Dauer von sechs Monaten
- Antragstellung (wird von uns erledigt – ebenso wie einen Erhöhungsantrag bei Bedarf)
- Absolvierung einer Begutachtung im Zuge des Pflegegeld-Einstufungsverfahrens
- gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich – mit Ausnahmen bei einem EWR-Staat
Mit Stand Jänner 2024 gelten beim Pflegegeld in Österreich derzeit folgende Richtwerte:
Pflegestufe
Stunden pro Monat
Pflegegeld pro Monat
Stufe 1
mehr als 65 Stunden pro Monat
192.00 Euro
Stufe 2
mehr als 95 Stunden pro Monat
354,00 Euro
Stufe 3
mehr als 120 Stunden pro Monat
551,60 Euro
Stufe 4
mehr als 160 Stunden pro Monat
827,10 Euro
Stufe 5
mehr als 180 Stunden pro Monat
1123,50Euro
Stufe 6
mehr als 180 Stunden pro Monat – bei Tag und Nacht ist eine dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson nötig oder es besteht eine vermutete Eigen- oder Fremdgefährdung
1568,90Euro
Stufe 7
mehr als 180 Stunden pro Monat – keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funkt. Unterstützung möglich oder es liegt ein gleichzuachtender Zustand vor.
2061,80Euro
Formulare & Anträge
In diesem Bereich haben wir wichtige Formulare zum Download für Sie bereitgestellt.
Kostenübernahme für die Unterbringung im Pflegeheim
Antrag (Word- Dokument)
Meldezettel
(PDF- Dokument)
Hilfreiche Links
Im Folgenden finden Sie Links zu nützlichen weiterführenden und informativen Seiten, die wir für Sie zusammengetragen haben. Für Inhalte auf den verlinkten Seiten und auf darauf verlinkten Unterseiten wird keine Haftung übernommen!
Pensionsversicherungsanstalten
SVA der gewerblichen Wirtschaft (SVA)
Informationen zu Pflegegeld und Formulare
Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Anträge und Formulare
Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
Informationen zu Pflegegeld und Formulare
Deutsche Rentenversicherung
Anträge und Formulare
Soziale Unfallversicherung (AUVA)
Informationen zu Pflegegeld
Behörden
Österreich
Sozialministeriumservice
Pflegegeld, Pflegende Angehörige, 24-Stunden-Pflege
Steiermark
Magistrat Graz
Referat für Heimkostenzuzahlung
BH Bruck - Mürzzuschlag
Sozialreferat
BH Deutschlandsberg
Sozialreferat
BH Graz- Umgebung
Sozialreferat
BH Hartberg- Fürstenfeld
Sozialreferat
BH Leibnitz
Referat Sozialwesen
BH Leoben
Sozialreferat
BH Liezen
Sozialreferat
BH Murtal
Sozialreferat
BH Südoststeiermark
Sozialreferat
BH Voitsberg
Sozialreferat
BH Weiz
Sozialreferat
Wien
Fonds Soziales Wien
Pflege Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime
Burgenland
BH Jennersdorf
Referat Bürgerservice, Gemeindewesen, Jugendwohlfahrt und Soziales
BH Güssing
Referat Sicherheits-, Straf- und Sozialwesen
Diverses
Diverse Online- Formulare
Formulare für Pflegegeld help.gv.at